Der Begriff „European Forum Alpbach“ („EFA“) umfasst in diesem Dokument den gemeinnützigen Verein European Forum Alpbach (EFA Verein), die gemeinnützige Privatstiftung European Forum Alpbach (EFA Stiftung) und das European Forum Alpbach Network (FAN). Wenn einige Regeln nur für eine der Institutionen gelten, wird dies ausdrücklich erwähnt.
Das 1945 gegründete Europäische Forum Alpbach ist ein Raum und ein Ort für die Entstehung von Reflexion und Aktion. Es bringt die innovativsten Köpfe aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Kultur und Wissenschaft zusammen, um Ideen für ein starkes und demokratisches Europa voranzutreiben. Mit dieser vielfältigen, generationenübergreifenden und interdisziplinären Gemeinschaft beeinflusst das Forum Schlüsselakteure auf dem gesamten europäischen Kontinent, um ihnen das Lernen und die Entscheidungsfindung zu erleichtern.
Das EFA fördert zentrale Werte demokratischer Gesellschaften wie Inklusion, Gleichheit, interkulturelles Verständnis, Fairness, Integrität und Respekt. Sie zielt darauf ab, die Vielfalt der Europäischen Union zu stärken und die Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu integrieren.
Die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Regeln sind nicht als Ersatz für geltende gesetzliche Bestimmungen gedacht. Die EFA-Institutionen und die in ihrem Namen handelnden Personen müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich und in den Partnerländern beachten.
Die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Regeln gelten für alle Personen, die am Europäischen Forum Alpbach teilnehmen, nämlich:
Professionelles Verhalten und angemessenes Auftreten sind jederzeit gegenüber dem Veranstaltungspersonal, den Veranstaltungsteilnehmer:innen und den Auftragnehmer:innen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes sowie bei regionalen Treffen, Rundtischgesprächen oder anderen vom EFA organisierten Veranstaltungen erforderlich.
Das EFA arbeitet mit (anderen) Menschen zusammen, ohne Unterscheidung durch Geschlecht, Familienstand, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Kultur, Bildung, sozialer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder Nationalität.
Respekt, Ehrlichkeit und Vertraulichkeit sind die Grundwerte unserer täglichen Arbeit. Wir erwarten diese Grundhaltungen von unseren Mitarbeiter:innen, Partner:innen, Teilnehmer:innen und Stipendiat:innen. Wir verurteilen jede Art von Diskriminierung auf das Schärfste.
Die Verhaltensregeln lauten wie folgt:
Das EFA stellt die Anwesenheit eines Ombudsteams sicher, die in Fällen von Diskriminierung und Verstößen gegen die oben genannten Regeln Unterstützung und Hilfe bietet. Das Ombudsteam vermittelt bei Streitigkeiten und beurteilt alle gemeldeten Fälle während der jährlichen Veranstaltung des European Forum Alpbachs und während des ganzen Jahres.
Wir bitten die Nutzer:innen der Veranstaltungsplattform des European Forum Alpbach, die Grundwerte des Forums zu respektieren. Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln auch bei der digitalen Interaktion mit anderen Teilnehmer:innen zu beachten.
Hinter jedem Namen steht ein Mensch
Im virtuellen Raum vergisst man leicht, dass hinter jedem Account ein Mensch steht.
Online-Kommunikation
Das EFA behält sich das Recht vor, eine:n Nutzer:in von der Anwendung zu sperren, wenn dies notwendig erscheint.
Das EFA ermutigt Teilnehmer:innen, Stipendiat:innen, Partner des Forums und Mitarbeiter:innen, jeden Verdacht auf einen Verstoß gegen die oben genannten Regeln zu melden und das EFA auf Fragen, Vorschläge und Bedenken aufmerksam zu machen.
Wenn Sie ein Anliegen vorbringen, sollten Sie sich identifizieren, um die Kommunikation zu erleichtern; Sie können jedoch auch anonym bleiben. Das EFA garantiert den Schutz Ihrer Identität gegenüber Dritten.
Wenn Sie oder jemand anderes sich unsicher oder unwillkommen fühlt oder wenn Sie das Gefühl haben, dass jemand gegen den Verhaltenskodex verstoßen hat, wenden Sie sich bitte an das Ombudsteam: ombudsteam@alpbach.org
Bewertung des Falles und der Folgen
Das Ombudsteam prüft in jedem Fall, ob möglicherweise ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex vorliegt. Kann die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt werden oder geht das Ombudsteam von einem Verstoß gegen die Verhaltensregeln/Compliance aus, wird das Ombudsteam den Fall den Geschäftsführern und/oder Vorständen des EFA-Vereins und der Stiftung vorlegen. Diese EFA-Institutionen beurteilen den Fall und ergreifen geeignete Abhilfemaßnahmen. Diese Maßnahmen können aus disziplinären Maßnahmen bestehen, z. B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Ausschluss von Teilnehmer:innen oder Stipendiat:innen für zukünftige Veranstaltungen sowie Ausschluss eines Mitglieds des Forum Alpbach Network.