Code of Conduct


Allgemeine Informationen


Der Begriff „European Forum Alpbach“ („EFA“) umfasst in diesem Dokument den gemeinnützigen Verein European Forum Alpbach (EFA Verein), die gemeinnützige Privatstiftung European Forum Alpbach (EFA Stiftung) und das European Forum Alpbach Network (FAN). Wenn einige Regeln nur für eine der Institutionen gelten, wird dies ausdrücklich erwähnt.

Das 1945 gegründete Europäische Forum Alpbach ist ein Raum und ein Ort für die Entstehung von Reflexion und Aktion. Es bringt die innovativsten Köpfe aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Kultur und Wissenschaft zusammen, um Ideen für ein starkes und demokratisches Europa voranzutreiben. Mit dieser vielfältigen, generationenübergreifenden und interdisziplinären Gemeinschaft beeinflusst das Forum Schlüsselakteure auf dem gesamten europäischen Kontinent, um ihnen das Lernen und die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Das EFA fördert zentrale Werte demokratischer Gesellschaften wie Inklusion, Gleichheit, interkulturelles Verständnis, Fairness, Integrität und Respekt. Sie zielt darauf ab, die Vielfalt der Europäischen Union zu stärken und die Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu integrieren.

Die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Regeln sind nicht als Ersatz für geltende gesetzliche Bestimmungen gedacht. Die EFA-Institutionen und die in ihrem Namen handelnden Personen müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich und in den Partnerländern beachten.

Die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Regeln gelten für alle Personen, die am Europäischen Forum Alpbach teilnehmen, nämlich:

  • die Vorstände des EFA, die Mitarbeiter:innen des Vereins European Forum Alpbach und der Stiftung European Forum Alpbach,
  • den Vorstand des Forum Alpbach Network,
  • die IGs und Clubs des Forum Alpbach Network und ihre Stipendiat:innen
  • die Stipendiat:innen der Stiftung European Forum Alpbach
  • die Referent:innen, Teilnehmer:innen und Partner des European Forum Alpbach

Professionelles Verhalten und angemessenes Auftreten sind jederzeit gegenüber dem Veranstaltungspersonal, den Veranstaltungsteilnehmer:innen und den Auftragnehmer:innen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes sowie bei regionalen Treffen, Rundtischgesprächen oder anderen vom EFA organisierten Veranstaltungen erforderlich.

Verhaltensregeln

Das EFA arbeitet mit (anderen) Menschen zusammen, ohne Unterscheidung durch Geschlecht, Familienstand, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, Kultur, Bildung, sozialer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Identität oder Nationalität.

Respekt, Ehrlichkeit und Vertraulichkeit sind die Grundwerte unserer täglichen Arbeit. Wir erwarten diese Grundhaltungen von unseren Mitarbeiter:innen, Partner:innen, Teilnehmer:innen und Stipendiat:innen. Wir verurteilen jede Art von Diskriminierung auf das Schärfste.

Die Verhaltensregeln lauten wie folgt:

  1. Achten Sie aufeinander. Das Aufrechterhalten einer respektvollen und sicheren Gemeinschaft liegt in der Verantwortung aller.
  2. Behandeln Sie andere Menschen so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Wenn Sie nicht wissen wie, fragen Sie sie.
  3. Respektieren Sie die gewählten Namen, Pronomen und Gender.
  4. Respektieren Sie den persönlichen Raum und die Besitztümer anderer.
  5. Gehen Sie von gegenseitigem Respekt und gutem Willen aus. Klären Sie Missverständnisse und entschuldigen Sie sich für entstandenen Schaden.
  6. Belästigung wird nicht geduldet. Beleidigende körperliche Handlungen und/oder verbale Äußerungen in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter, Behinderung, Rasse, Religion oder Klassenzugehörigkeit werden nicht geduldet.
  7. Jegliche Interaktion mit einer Person, nachdem diese deutlich gemacht hat, dass jede weitere Interaktion unerwünscht ist, wird nicht toleriert. Akzeptieren Sie die Antwort “Nein” ohne zu argumentieren.
  8. Mobbing, Schikane, Einschüchterung oder Bedrohung in Wort und Schrift (z.B. E-Mail, Online-Plattformen usw.) werden nicht geduldet.
  9. Von leitenden EFA-Mitarbeiter:innen wird erwartet, dass sie eine führende Rolle in Bezug auf angemessenes Verhalten und bei der Gewährleistung der Wirksamkeit dieses Verhaltenskodex übernehmen.

Einhalten der Vorschriften

  1. Das EFA duldet keine Form von Bestechung oder Korruption und unterstützt aktiv die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption.
  2. Aufgrund seiner Unabhängigkeit und intellektuellen Integrität unterstützt das EFA als Organisation weder religiöse Gruppen noch politische Parteien, gewählte Amtsträger oder Kandidat:innen für öffentliche Ämter in gleichgültig welchem Land mit finanziellen Mitteln oder Ressourcen.
  3. Personenbezogene Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen behandelt. Personenbezogene Daten sind Daten oder Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare juristische oder natürliche Person beziehen und durch geltendes Recht geschützt sind, und umfassen ohne Einschränkung personenbezogene Daten des Forums, der Forumsmitglieder, der Netzwerkmitglieder, der Mitarbeiter:innen, der Direktor:innen, der Auftragnehmer:innen und der Lieferant:innen sowie aller Teilnehmer:innen an Veranstaltungen und Aktivitäten des Forums. Sie müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die IT-Richtlinien des Forums in Bezug auf die Verarbeitung, Erfassung, Speicherung, Verwendung, Überarbeitung, Offenlegung, Archivierung oder Vernichtung personenbezogener Daten einhalten. Es müssen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um alle personenbezogenen Daten sicher und vertraulich zu behandeln. Dazu gehört, dass personenbezogene Daten so gespeichert werden, dass nur befugte Mitarbeiter:innen des Forums darauf zugreifen können. Das EFA-Personal muss der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte vorher zustimmen.
  4. Das EFA wahrt gegenüber Unbefugten Stillschweigen über Angelegenheiten des Forums, seiner Partner und sonstiger Dritter, die ihr durch die Arbeit des EFA bekannt geworden sind. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung eines Vertrages. Sie gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
  5. Fundraising-Aktivitäten wie das Werben um Zuschüsse und Spenden, Sponsoring und PR-Aktivitäten sind transparent und werden in den Jahresberichten wahrheitsgemäß dargestellt. Die Fundraising-Aktivitäten des EFA sind offen darzustellen, ebenso wie die Verwendung der Fördermittel. Die Bedürfnisse der Zuwendungsgeber:innen sind zu respektieren.

Das EFA stellt die Anwesenheit eines Ombudsteams sicher, die in Fällen von Diskriminierung und Verstößen gegen die oben genannten Regeln Unterstützung und Hilfe bietet. Das Ombudsteam vermittelt bei Streitigkeiten und beurteilt alle gemeldeten Fälle während der jährlichen Veranstaltung des European Forum Alpbachs und während des ganzen Jahres.

Netiquette

Wir bitten die Nutzer:innen der Veranstaltungsplattform des European Forum Alpbach, die Grundwerte des Forums zu respektieren. Wir bitten Sie, die Verhaltensregeln auch bei der digitalen Interaktion mit anderen Teilnehmer:innen zu beachten.

Hinter jedem Namen steht ein Mensch

Im virtuellen Raum vergisst man leicht, dass hinter jedem Account ein Mensch steht.

  1. Respektieren Sie, was andere Personen im Chat schreiben oder was sie zur Diskussion beisteuern.
  2. Bitten Sie andere Personen um Klärung, wenn Sie einen Diskussionsbeitrag beleidigend oder schwer verständlich finden.
  3. Vermeiden Sie pauschale Verallgemeinerungen. Untermauern Sie Ihre Aussagen mit Fakten und zuverlässigen Quellen.
  4. Verstehen Sie, dass wir unterschiedlicher Meinung sein können und dass die Auseinandersetzung mit den Meinungen anderer Menschen Teil der Lernerfahrung ist.
  5. Seien Sie respektvoll zueinander. Wir sitzen alle im selben Boot. Bevor Sie einen Kommentar abschicken, fragen Sie sich, ob Sie bereit wären, einer anderen Person denselben Kommentar ins Gesicht zu sagen.
  6. Denken Sie daran, dass alles, was Sie schreiben, sogar jeder Mausklick, auf dem Netzserver aufgezeichnet wird. Im Internet kann nichts zurückgenommen werden.

Online-Kommunikation

  1. Beachten Sie, dass die Eingabe in Großbuchstaben ein Zeichen für Schreien ist.
  2. Seien Sie vorsichtig mit Humor und Sarkasmus. Beides kann leicht missverstanden werden!
  3. Überprüfen Sie alle Diskussionsbeiträge, bevor Sie Ihren eigenen Beitrag schreiben, um Redundanz zu vermeiden.
  4. Überprüfen Sie Ihr Schreiben auf Fehler, bevor Sie es abschicken.
  5. Akronyme (LOL usw.) und Emoticons (Smilies) werden im Internet häufig verwendet – achten Sie darauf, sie nicht übermäßig zu verwenden Jedoch können sie auch dazu beitragen, dem Geschriebenen eine bestimmte Tonalität zu verleihen.
  6. Veröffentlichen oder teilen Sie keine Inhalte, die nach gesundem Menschenverstand als unangemessen gelten würden.
  7. Posten Sie keine Links von Dritten in globalen Chats.
  8. Seien Sie vorsichtig, mit wem Sie Ihre Daten teilen, welche Informationen Sie in Ihr Profil aufnehmen und was Sie öffentlich oder in privaten Gesprächen mitteilen möchten.

Das EFA behält sich das Recht vor, eine:n Nutzer:in von der Anwendung zu sperren, wenn dies notwendig erscheint.

Folgen eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln

Das EFA ermutigt Teilnehmer:innen, Stipendiat:innen, Partner des Forums und Mitarbeiter:innen, jeden Verdacht auf einen Verstoß gegen die oben genannten Regeln zu melden und das EFA auf Fragen, Vorschläge und Bedenken aufmerksam zu machen.

Wenn Sie ein Anliegen vorbringen, sollten Sie sich identifizieren, um die Kommunikation zu erleichtern; Sie können jedoch auch anonym bleiben. Das EFA garantiert den Schutz Ihrer Identität gegenüber Dritten.

Wenn Sie oder jemand anderes sich unsicher oder unwillkommen fühlt oder wenn Sie das Gefühl haben, dass jemand gegen den Verhaltenskodex verstoßen hat, wenden Sie sich bitte an das Ombudsteam: ombudsteam@alpbach.org

Bewertung des Falles und der Folgen

Das Ombudsteam prüft in jedem Fall, ob möglicherweise ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex vorliegt. Kann die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt werden oder geht das Ombudsteam von einem Verstoß gegen die Verhaltensregeln/Compliance aus, wird das Ombudsteam den Fall den Geschäftsführern und/oder Vorständen des EFA-Vereins und der Stiftung vorlegen. Diese EFA-Institutionen beurteilen den Fall und ergreifen geeignete Abhilfemaßnahmen. Diese Maßnahmen können aus disziplinären Maßnahmen bestehen, z. B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Ausschluss von Teilnehmer:innen oder Stipendiat:innen für zukünftige Veranstaltungen sowie Ausschluss eines Mitglieds des Forum Alpbach Network.